Sehr geehrte Frau,

im Rahmen Ihrer noch laufenden stillen Beteiligung erhielten Sie für das Geschäftsjahr 2014 Ergebnisbeteiligungen in Höhe von 525,00 Euro. Aus der kürzlich erfolgten Pfandbewertung und Korrektur der Werte, über welche wir Sie mit separatem Anschreiben unterrichtet haben, ergibt sich, dass auch die an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ausgereichten Darlehen in ihrem Wert korrigiert werden müssen. Durch die zwangsläufige Wertberichtigung auf die Darlehensforderungen ist im Geschäftsjahr 2015 ein Jahresfehlbetrag entstanden. Diese Bilanzierung wird durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft bestätigt.

Im stillen Gesellschaftsvertrag zwischen Ihnen und der Beteiligungsgesellschaft ist geregelt, dass ein Anspruch auf etwaige Gewinnbeteiligungen einen Gewinn im Jahresabschluss voraussetzt. Gewinnunabhängige Gewinnbeteiligungen sind nicht vorgesehen. Da der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag ausweisen wird, erfolgten die vorab an Sie geleisteten Gewinnbeteiligungen in 2015 bedauerlicherweise ungerechtfertigt bzw. ohne vertragliche Grundlage.

Die Geschäftsführung ist gehalten, diese Ausschüttungen zum Wohle des Gesellschaftsvermögens und damit auch für die stillen Gesellschafter zurückzufordern.

Sie werden hiermit aufgefordert, den Betrag in Höhe von

……………. Euro bis zum 25. Mai 2016 (eingehend)

auf das folgende Bankkonto der Gesellschaft zu leisten:

Kontoinhaber: LombardClassic 3 GmbH & Co. KG

IBAN: DE33 2019 0003 0060 4398 15

BIC: GENODEF1HH2

Bei fruchtlosem Verstreichen der vorgenannten Frist werden wir gerichtliche Schritte zur Geltendmachung dieses Anspruches erwägen, was die Kosten zu Ihren Lasten weiter erhöhen würde.

Um möglichstes Verständnis im Vermögensinteresse der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

LombardClassic 3 GmbH & Co. KG