Immer wieder müssen wir von Anlegern mit problematischen Finanzprodukten erfahren, dass sie sich im Falle von Schwierigkeiten an die Berater wenden, die ihnen diese Anlagen empfohlen haben. Doch das ist genau der falsche Weg, denn deren Bestreben ist häufig mehr darauf gerichtet, den eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen, als ihren Kunden wirklich zu helfen. Der Fall Lombardium.

Lombardium: Hohe Gewinne mit Luxusgütern?

Lombardium ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter. Reiche Leute, die knapp bei Kasse sind und dringend Geld brauchen, können dort zum Beispiel Schmuck, edle Uhren, aber auch Kunst und Antiquitäten oder Oldtimer verpfänden. Das Pfandgut wird von Lombardium beliehen, die Kreditnehmer zahlen monatlich Zinsen und Gebühren. Nur Grundschuldbriefe und Inhaberaktien dürfen von der Lombardium Hamburg GmbH & Co KG seit Anfang Dezember 2015  nach einem Verbot der BaFin nicht mehr beliehen werden.

Anleger konnten in das Unternehmen über Beteiligungsgesellschaften Geld investieren. Versprochen wurden hohe Gewinnbeteiligungen.

Fondsgesellschaft verzögert Zahlungen

Sie sind Lombardium-Anleger und haben sich zum Beispiel im Lombard Classic 2 an der ersten Oderfelder Beteiligungs KG beteiligt, die wiederum dem Pfandleihhaus Lombardium Geld zur Verfügung gestellt hat, um sein Pfandleihgeschäft zu betreiben?

Wie vielen anderen Anlegern wurde auch Ihnen von der Fondsgesellschaft mitgeteilt, dass sich die Auszahlung Ihrer Gewinnbeteiligung und die Rückzahlung Ihrer Zahlungsansprüche als Gesellschafter, die eigentlich nach 36 Monaten fällig werden, verzögern?

IG-Lombard bietet Hilfe an

Und nun hat sich eine IG-Lombard aus 73547 Lorch-Waldhausen bei Ihnen gemeldet? Sie will in die bisherigen Geschäftsvorgänge und Bücher der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Einsicht nehmen, die Pfandgüter in Augenschein nehmen und die Fortführung bzw. Abwicklung der Fonds kritisch begleiten. Angeblich aus Kostengründen ist die Gründung einer kleineren Gesellschaft angedacht, die die alte ersetzen soll.

Die Interessengemeinschaft hat an Sie appelliert, Ihre Beteiligung nicht zu kündigen und Ihre Zahlungsansprüche zurückzustellen? Sie behauptet, ein Fortführungs-/Rückzahlungskonzept für die Gesellschaft sei wirtschaftlich sinnvoller und für Sie am Ende günstiger.

Gegen einen Jahresbeitrag von 100 Euro würden die Vertreter der IG Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen? Eine Rechtsberatung oder -besorgung und Rechtsgeschäfte im Namen einzelner Mitglieder könne man jedoch nicht vornehmen.

Was ist davon zu halten? Wir meinen, dass sich die Verantwortlichen der Lombardium Gruppe oder der Fondsgesellschaft um Umstrukturierungen kümmern sollten und nicht die Anleger. Wir können daher nicht nachvollziehen, warum sich Betroffene über eine Interessengemeinschaft daran beteiligen sollten. Anleger, deren Beteiligung nach 36 Monaten zur Rückzahlung fällig ist, nehmen gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag ohnehin nicht mehr an schwebenden Geschäften der Gesellschaft teil.

Lombard: Handeln Sie jetzt!

Lassen Sie sich nicht auf die Hinhaltetaktik ein. Wir halten es für zielführender, wenn Sie als Anleger Ihre Zahlungsansprüche mit anwaltlicher Hilfe gegen die Fondsgesellschaft oder ihre Berater durchsetzen und nicht darauf hoffen, dass das Konzept, das Ihnen eine Rendite von 6 Prozent bescheren sollte, fortgeführt wird. Denn: Als Betroffene können Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre Berater geltend machen, wenn Sie falsch beraten wurden.

Pochen Sie auf Schadensersatz!

Holen Sie sich unabhängige Hilfe und nehmen Sie mit anwaltlicher Unterstützung Ihren Berater bzw. Vermittler in Haftung.

Quelle:VZ HH