Kommt es bei uns in der Redaktion zu Gesprächen mit Anlegern der Gesellschaften im Hamburger Pfandhausskandal, dann sind alle erbost, denn niemand kann verstehen, warum  dort bis heute von der Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen wurde. Man macht sich Sorgen um das derzeit noch vorhandene Vermögen der Pfänder, zumindest nach Angaben der Gesellschaften laut BDO Gutachten. Wer sorgt eigentlich dafür, dass dieses nicht verschleudert wird? Hier ist nach Ansicht unserer geschädigten Anleger ganz klar die Hamburger Staatsanwaltschaft gefragt zu Handeln. Wir, von der Redaktion diebewertung.de, haben dies bereits zu dem Zeitpunkt gefordert (schriftlich in einer E-Mail an die Hamburger Staatsanwaltschaft), als das BDO Ergebnis bekannt geworden ist. Dazu haben wir dann noch ein kurzes Telefongespräch mit der zuständigen Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt. Mehr als die Zusage „sie würde dies an die zuständige Abteilung weitergeben“ kam da als Statement aber nicht heraus.  Möglich das, wenn man sich dann den Fall später einmal anschaut, die Staatsanwaltschaft Hamburg viel frühre hätte Handeln können oder sogar müssen. Interessant wird es dann sein, sich einmal die Ermittlungsakten anzuschauen, insbesondere die des LKA Hamburg, zu welchem Zeitpunkt hier von den Ermittlumgsergebnissen her klar gewesen sein könnte, dass in den Gesellschaften „unsauber“ gearbeitet wird; im strafrechtlichen Sinne. Gab es hier bereits Ansatzpunkte (Ermittlunsgergebnisse) in 2014 oder 2015,  die ein Handeln der Hamburger Staatsanwaltschaft gerechtfertigt hätten? Dann muss man sicherlich auch nach der Verantwortlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft fragen. Möglicherweise wären bei rechtzeitigem Handeln Millionen an Anlegergeldern nicht mehr zu den Lombardiumgesellschaften hintransferiert worden. Diese Frage wird es sicherlich noch zu klären geben.