Den soll es in der Tat geben, wenn unsere Informationen denn richtig sind. Ein Berliner Rechtsanwalt, Stefan Göttlich, soll Dr. Sieprath – Anwalt der IG Lombard- eine Abmahnung zugestellt haben. Dieser Abmahnung angeschlossen haben soll sich die LombardClassic3 GmbH & Co. KG und auch die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft. Es geht um die Werbung gegenüber Anlegern der IG KLombard wegen der Beteiligung and en Fonds der genannten Gesellschaft, als auch die Tätigkeit der Kanzlei (Rechtsanwalt Dr. Sieprath) für Vermittler und Anleger dieser Fonds. Konkret geht es hier wohl um das 30 Euro Angebot an dei Mitglieder der IG, über das wir auch schon berichtet hatten, zur Abwehr von außergerichtlichen Rückforderungen der Gesellschaften gegenüber den Anlegern. Die abmahnende Kanzlei sieht sowohl die Werbung gegenüber Anlegern als auch die Tätigkeit der Kanzlei für Vermittler und Anleger als rechtlich unzulässig im Sinne der Paragraphen §§ 3a UWG, 43a,49b Abs. 1 BRAO,4 Abs 1 S.1,2 RVG an. Sicherlich ein massiver Vorwurf der letztlich nur gerichtlich zu klären sein wird. das die Kanzlei Klumpe, Dr. Sieprath, das dann sicherlich auch gerichtlich geklärt haben will, davon geehn wir in der Redaktion aus. Auf Nachfrage aus unserer Redaktion wollte sich die Kanzlei von Dr. Sieprath derzeit nicht zu dem Vorgang äußern, war aber überrascht das wir den Vorgang kannten.