Erstaunliches können wir da aus uns zugespielten Unterlagen ersehen. Ich gehe einmal davon aus, dass jeder neue Geschäftsführer eines Unternehmens sich genau das anschaut was sein Vorgänger denn so alles gemacht hat, insbesondere, ob es da dann auch möglicherweise Geschäftsvorgänge gegeben haben könnte, die rechtlich nicht in Ordnung gewesen sein könnten. So eine Überprüfung ist ein „üblicher Vorgang“. Natürlich ist man dann als Außenstehender doch erstaunt, dass diese Prüfung dann ergeben haben muss „alles korrekt, alles in Ordnung“, denn ansonsten hätte man Herrn Miethe anlässlich seiner Abberufung als Geschäftsführer nicht „Entlastung“ erteilt, wie man dem beigefügten Dokument entnehmen kann. Herr Miethe ist dann jetzt vielleicht erst Mal ganz entspannt, macht sich erst einmal keine Gedanken darüber, dass man möglicherweise von ihm Schadensersatz  fordern könnte. Dem Nachfolger von Herrn Miethe, Lars Wüstemann, muss man dann aber die Frage stellen „was und wie hat er die Geschäftsvorgänge geprüft“? Anmerken möchten wir hier auch, dass es um den LombardClassic Verwaltungs GmbH geht, nicht um viele andere Firmen die wir mit dem Namen Miethe verbinden.

entlastungmiethe