Das die Gesellschaften Gelder zurückgefordert haben ist nun allgemein bekannt, und was man gar nicht so richtig bedenkt ist natürlich das was uns manche Anleger dann auch berechtigt fragen „was passiert eigentlich mit meinen Geldern, denn das Pfandgeschäft dürfte ja mittlerweile komplett eingestellt sein“. Recht haben die Anleger die uns fragen. Nun, wir wissen derzeit natürlich nicht wie viel Geld von Anlegern wirklich schon auf die Konten der Gesellschaften zurückgeflossen ist. Darüber kann man nur spekulieren von 6 stellig bis 7 stellig rein theoretisch dann alles möglich. Wir schätzen allerdings derzeit dürfte das nur ein Betrag im niedrigen 6-stelligen Bereich sein.

Anders dürfte das aussehen, wenn nun dann die ersten Mahnbescheide der Gesellschaften versendet werden, da wird sich so mancher dann doch überlegen, wenn er sich nicht auf einen Rechtstreit einlassen will, dann lieber die Summe doch zu zahlen, denn vor Gericht weiß ja niemand wie das dann für den Anleger ausgeht. Die Gesellschaften müssen den Weg gehen um rechtlich dann auch alles sauber zu haben. Nun ist ja in den Gesellschaften das gleiche Personal beschäftigt das die jetzige Misere verursacht hat, und möglicherweise  haben genau diese Menschen noch Zugriff auf die Konten der Gesellschaften, daher sind die Befürchtungen und Bedenken der Anleger natürlich 100% berechtigt aus unserer Sicht. Hier müssen die Gesellschaften ganz klar deutlich machen gegenüber den Anlegern, das dort ordentlich mit den Geldern umgegangen wird und eben nicht die gleichen Personen mit den Geldern wurschteln können wie bisher.

Nachdem wir uns das Insolvenzgutachten der FIDENTUM einmal angeschaut haben wissen wir ja, das es da eine Bürgschaft der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft gegeben hat. Gelangt die Gesellschaft also zu Vermögen, darf man sicherlich davon ausgehen das der Insolvenzverwalter der Fidentum hier „zugreifen wird“ und sich das Geld holen wird. Wie eine Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft überhaupt eine solche Bürgschaft abgeben kann ist mir zumindest immer noch „Schleierhaft“. Aber auch das wird sicherlich dann irgendwann juristisch zu klären sein. Spannend dürfte der gesamte Vorgang dann in ein paar Wochen werden, wenn man Gelder aus bereits abgewickelten Kapitalanlagen zurückfordern wird. Dabei dürfte es sich um einen Betrag in Höhe von um die 20 Millionen Euro handeln, wenn die Größenordnung stimmen sollte die man uns im Januar diesen Jahres einmal genannt hat.