Immer mehr an Unterlagen erreichen uns in den letzten Tagen in unserer Redaktion zum Thema “ Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft/Lombardium Gruppe“. Darunter auch ein Schriftwechsel zwischen der Sparkasse Holstein und der Lombardium Gruppe. Die Sparkasse Holstein hatte hier die Kontoverbindung wohl im Jahre 2015 gekündigt. Dagegen war die Kanzlei Rosenberger & Koch aus Hamburg, als rechtlicher Vertreter der Lombardium Gruppe, dann juristisch mit einer Einstweiligen Verfügung vorgegangen, dass zunächst mit einem Erfolg, dann jedoch auf Grund eines geschlossenes Vergleichs der streitenden Parteien, wurde die Geschäftsverbindung zum 31. August 2015 eingestellt. Nun fragt man sich natürlich als Außenstehender dann auch, welche Verantwortung hat eine Kanzlei wie Rosenberger & Koch, wenn sie dann Kenntnis von solch rechtlich schwerwiegenden Argumenten in Kenntnis kommt, denn der uns zugespielte Schriftwechsel dazu besagt eine ganze Menge an Argumentation, vor allem von Seiten der Sparkasse Holstein.
Lassen Sie uns aber auch anmerken, es war nicht nur die Sparkasse Holstein die hier wohl „Bauchschmerzen hatte“, sondern wohl auch andere Banken, wie wir den Unterlagen entnehmen können. Hier hat man bei den Banken natürlich die ungewöhnlichen Geldflüsse/Kontobewegungen mitbekommen die dann innerhalb der Bank zu Meldungen an die entsprechenden Stellen der Justiz geführt haben. Inwieweit die dort dann bearbeitet wurden bzw. auch Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens waren und sind, wissen wir nicht. Die Justizbehörden selber geben darüber derzeit keine Auskunft auf eine von uns gestellte Presseanfrage hin.