Der Anwalt äußert sich wie folgt: „Anleger, die ihr Geld z.B: in die Modelle Lombard Classic III bei der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft investiert haben, warten weiter auf ihr Geld.“ Unter Bezugnahme auf die Untersagungsverfügung der BaFin vom 04.12.2016 merkt er an, dass es ihm nicht verständlich sei, warum die Verwertung der Pfänder so schwierig sei.Staatsanwaltschaft hat bereits Ermitlungen in Sachen Lombardium und Erste Oderfelder aufgenommen, auch wenn bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.
Er empfiehlt das übliche: Vermittlerhaftung, Geschäftsführer und Treuhänder.