Diese Frage stellen uns viele Anleger, die uns kontaktieren zu unseren Berichten zum Hamburger Pfandhausskandal. Man ist „erbost“ darüber, dass die Staatsanwaltschaft offensichtlich nichts tut, um hier die Interessen der Anleger zu schützen, vor allem das hier jetzt die noch vorhandenen Pfänder gesichert werden, dass die dann auch noch da sind. Das ist die häufigste Befürchtung die man bei den Anlegern hat, zumindest in unseren Gesprächen. Nun, natürlich arbeitet die Staatsanwaltschaft Hamburg im Hintergrund an diesem Vorgang, wird aber sicherlich auch zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen dazu an die Öffentlichkeit geben wollen, um genau diese Ermittlungen eben nicht zu gefährden. Dass die Staatsanwaltschaft dort nun den Ermittlungsdruck erhöhen wird, steht für uns eigentlich außer Zweifel, denn auch die Staatsanwaltschaft wird ja nun wissen was derzeit noch an Anlegergeldern, in Form von verwertbaren Pfändern, vorhanden ist. Ich bin sicher, dass auch die STA und die weiteren Ermittlungsbehörden in diesem Fall unsere Seite aufmerksam lesen. Auch hier wird man sich sicherlich nun verstärkt darüber Gedanken machen „was man dort nun tun kann und muss“. Lassen Sie uns an dieser Stelle auch einmal ganz klar sagen, bisher wissen wir das die deutschen Ermittlungsbehörden sehr gute Arbeit leisten in solchen Fällen. Das wird auch hier nichts anders sein, aber es gibt im deutschen Strafrecht natürlich auch Bedingungen unter denen man dann als Ermittlungsbehörde nur tätig werden kann. Genau die muss man dann auch beachten. Ich bin mir sicher, das wir bald von Maßnahmen der Hamburger Staatsanwaltschaft hören werden.
Hamburger Pfandhausskandal! Staatsanwaltschaft Hamburg, muss man hier nicht Aktiv werden?
von admin | Dienstag, 10.05.2016 | Allgemein | 0 Kommentare