mit dem Geld der Anleger die ihr Kapital im LC2 hatten, dann ihr Geld zurückbekommen haben, aber es direkt wieder in LC3 angelegt haben. Müssen die jetzt eigentlich dann das Geld für LC2 und LC3 zurückbezahlen? Nun, ich hoffe wir bekommen da eine Antwort. Hier könnten uns ja einmal die Rechtsanwälte BEMK, die Kanzlei Pforr und Dr. Sieprath von der Kanzlei Klumpe in Köln einen Kommentar als Antwort schreiben. Ich habe mitbekommen, selbst Rechtsanwälte schaffen das mittlerweile einen Kommentar bei uns einzustellen………………viele sind dort in der Vergangenheit an der Rechenaufgabe gescheitert. Warten wir da mal ab.
Hamburger Pfandhausskandal: Mal eine Frage an die Rechtsanwälte, wie ist das eigentlich
von admin | Sonntag, 05.06.2016 | Allgemein | 0 Kommentare