Um Ihnen diesen Rat zu geben müssen wir sicherlich nicht einen Anwalt um seine Meinung bitten, aber Sie sollten jetzt definitiv als Anleger von einer der Mahnbescheid versendenden Gesellschaften, unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes einholen, bevor sie irgendwas dort machen…………..oder viel schlimmer noch…………..nichts machen.
In der Tat ist die Forderung durchaus als „streitig“ zu bezeichnen, insofern wird es hier dann in der Folge sicherlich Gerichtsurteile geben die dann entweder die Meinung der Gesellschaft bestätigen oder die des Anlegers. Tatsacche dürfte sein, das diese Verfahren nicht vor einem Amtsgericht oder Landgercht (je nach Streitwert) entschieden werden.
Das OLG Oberlandesgericht wird hier sicherlich die Instanz sein, die dann Rechtsklarheit schaffen kann, aber auch OLG’s vertreten nicht immer die gleichen Meinungen. Nochmals derzeit ist es aus unserer Sicht wichtig einen Rechtsanwalt mit dem Mahnbescheid in der Hand, aufzusuchen, ihm die Situation zu schildern und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen.