Nun, die Forderung ist die eine Seite, ob die Forderung dann zu Recht besteht ist dann sicherlich noch zu entscheiden. Ich gehe davon aus, das viele Anleger die zurückgeforderten Ausschüttungen nicht bezahlt haben, das bedeutet die Gesellschaften werden nun sicherlich den gerichtlichen Mahnweg einschlagen. Das wiederum zu Lasten des noch vorhandenen Kapitals in den Gesellschaften…………..und bei dem Umfang der Anleger von der Anzahl her können wir uns dann einmal schnell im hohen 6-stelligen Bereich befinden.
Ob die Gesellschaften dann irgendwann die Gelder zurückbekommen ist eine andere Frage, denn ich gehe davon aus, das auch gegen die gerichtlichen Mahnungen dann von Seiten der Rechtsanwälte vorgegangen werden wird. Je nachdem wie das entsprechende Gericht dann entscheidet, wird dann immer der Unterlegene die Rechnung bezhalen müssen bis es da dann zu einem endgültigen Urteil kommen wird kann sicherlich Jahre dauern. Zu befürchten ist auch, das zunächst einmal „viele Gerichte“ angerufen werden von den beteiligten Rechtsanwälten, denn die Klage kann aus meiner Sicht entweder am Sitz der Gesellschaft, oder am Sitz des Anlegers verhandelt werden. Da die Anleger über ganz Deutschland verteilt sind, wird das für den Anwalt der Gesellschfaten sicherlich eine Deutschland Tournee werden. Der Anleger verliert auf jeden fall immer aus unserer Sicht.