Bewertung der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der LombardClassic 3 GmbH & Co KG zugeordnete Pfandgüter verunsichert Anleger.
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin bereits Anfang des Jahres meldete, vertröstet die Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2, LombardClassic 3) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück. Rechtsanwälte bereiten daher erste Klagen vor.
Nunmehr erklären erste Anleger, aufgefordert worden zu sein, erhaltene Ausschüttungen für 2014 zurückzubezahlen. Anfang Mai 2016 wandte sich die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG darüber hinaus an Anleger der LombardClassic 2 und teilte mit, dass das Ergebnis der Bewertung der einzelnen Pfandgüter „überraschend und ernüchternd“ sei.
Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, wurden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.
Begründet wurde die „Verzögerung“ u.a. damit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFIN) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Darlehensnehmerin der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) am 4. Dezember 2015 eine Abwicklungsanordnung betreffend einzelne Pfanddarlehensverträge erteilt habe. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg hatte Pfanddarlehen ausgereicht, welche durch Pfandobjekte („Pfänder“) besichert wurden. Soweit die Besicherung durch Inhabergrundschuldbriefe / Inhaberpapiere erfolgte, handelte es sich nach Ansicht der BaFIN um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte.
Die Verwertung der Pfandobjekte, so die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG habe sich insgesamt verzögert, was dazu führe, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihrerseits keine Zahlungen an die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG leisten könne.
Vor dem Hintergrund des der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nunmehr vorliegenden Schreibens vom 02.05.2016 scheinen sich die Befürchtungen der Anleger bestätigt zu haben. In einer Stellungnahme der Lombardium Hamburg mbH & Co. KG, die ebenfalls an Anleger der LombardClassic 2 versandt wurde, heißt es, dass die „Bewertung nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ergibt,
dass die Pfandgüter sehr niedrig zu bewerten sind.“
Dieses wird aller Voraussicht nach Folgen für die Ertragslage, die Vermögenslage und die bilanzielle Situation der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben.
„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei bereitet erste Klagen vor. Daneben besteht die Möglichkeit, gegen Vermittler/Berater vorzugehen, wenn diese über die Risiken des empfohlenen Anlagemodells nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben.