Adhäsionsverfahren ist eine juristisches Verfahren, dass es einem Kläger ermöglicht sich eine zusätzliche zivilrechtliche Klage auf eigene Ansprüche zu ersparen.
Dies sagt schon der Name: Adhaeso heißt im Lateinischen Anhaften.
Die Adhäsion ermöglicht es also, über den Schadensersatzanspruch im Strafverfahren mit zu entscheiden, statt ihn in einem gesonderten Zivilprozess ermitteln zu lassen.
Vorraussetzung ist ein Adhäsionsantrag an das urteilende Gericht. Antragsberechtigt ist nach dem § 403 STPO der Verletzte/Geschädigte. Verletzter ist jeder, der geltend macht, unmittelbar aus der Tat des Beschuldigten einen vermögensrechtlichen Anspruch gegen ihn zu haben.
Hoch umstritten ist die Frage, ob dem Insolvenzverwalter ein Antragsrecht zusteht, wenn über das Vermögen des Verletzten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Rechtsprechung ist in der Frage auch heute noch ausgesprochen uneinheitlich.
ANHANG: Merkblaetter Adhaesionsverfahren (PDF des Amtsgerichts Hamburg)