Auch wir kennen das Schreiben der Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen an die Anleger der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und der LombardClassic3 GmbH & Co. KG. Auch wir hatten zunächst unsere Bedenken, haben dann dazu ein Gespräch geführt mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr. Es war ein gutes Gespräch, denn wir hatten das Gefühl, dass es der Kanzlei Dr. Pforr wirklich vorrangig um die Rettung der Anlegergelder geht. Das wäre dann sicherlich auch im Sinne des Vertriebs, der sich sonst ganz schnell Ansprüchen von Anlegern ausgesetzt sehen könnte.
Jeder Vermittler sollte sich aus unserer Sicht nicht scheuen, Dr. Thomas Pforr selber anzurufen und mit ihm ein Gespräch zu führen. Gar nichts halten wir von der IG Lombard, die von Vermittlern ins Leben gerufen wurde. Aus unserer Sicht hat man hier gleich mehrere Fehler gemacht. Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn der Vertrieb auf einmal dann Hektik entwickelt, wenn ihm Ungemach droht. Dann hat man sich aus unserer Sicht noch ganz klar den falschen Anwalt ausgewählt, mit dem die IG zusammenarbeitet. Auch das haben wir ja auch begründet in anderen Artikeln. Wir können jedem Anleger nur raten, sich einen unabhängigen Anwalt zur Rechtsberatung zu suchen. Der Anwalt der IG Lombard halten wir für parteiisch im Sinne des Vertriebs. Sind Sie Vermittler einer der beiden Gesellschaften, dann raten wir Ihnen, genau das zu tun, was wir getan haben, einmal ein Gespräch mit Dr. Pforr zu führen.