Sehr geehrte Mitglieder,
mit Anschreiben vom 02.08.2016 hat Ihnen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mitgeteilt, dass die Bilanz 2014 nun fertiggestellt sei: Die Bilanzsumme liege bei 37,947 Mio. €, das Eigenkapital bei 194.000,00 €. Aufgrund der Entwicklung seit Ende 2015 seien Abschreibungenin Höhe von 78,114 Mio. EUR vorgenommen worden.Wir halten diese Ausführungen für kaum nachvollziehbar. Warum die Entwicklung „seit Ende 2015“ Auswirkung auf die Bilanz 2014, also die Geschäftszahlen vom 01.01.2014 – 31.12.2014, haben sollte, ist rätselhaft. Es dürfte sich auch für jeden Laien ohne weiteres erschließen, dass die wirtschaftliche Entwicklung „seit Ende 2015“ schon denklogisch keinen Einfluss auf die Geschäftszahlen des
Vorjahres haben kann. Dies gilt umso mehr, als im sog. „Lombard-Boten“ vom Mai 2015 noch folgende Angaben zum
Jahresabschluss der Lombardium Hamburg für das Jahr 2014 gemacht wurden: „Jetzt liegen aktuelle geprüfte Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 vor. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erfolgte zum Jahresanfang durch die BDO Wirtschaftsprüfung AG.“
Sodann wurden dort folgende „Eckdaten“ für den Jahresabschluss 2014 der Lombardium Hamburg genannt:
Bilanzsumme € 141.885.812
Umsatzerlöse € 28.160.999
Jahresergebnis € 3.192.766
Eigenkapital € 7.679.200
Anschließend fand sich dort ein Hinweis, die Lombardium Hamburg habe im Jahr 2014 „auch nach Abzug der Finanzierungskosten“ noch Erträge erwirtschaftet. Wir sehen hier einen erheblichen Widerspruch zu den nun vorgenommenen Abschreibungen, die ja nur auf den Zahlen der Lombardium Hamburg beruhen können. Wir halten es für äußerst bemerkenswert, dass die Geschäftsführung der
Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mit keinem Wort auf die testierte Bilanz der Lombardium Hamburg für 2014 eingeht, in der – jedenfalls seinerzeit – ein „Gewinn“ von über 3,192 Mio. € ausgewiesen wurde.
Nachdem die Bilanzzahlen für die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft nun angeblich vorliegen, werden wir zeitnah eine Bilanzprüfung vor Ort vornehmen und die – tatsächlichen – Hintergründe für die Abschreibungen prüfen. Im weiteren Verlauf teilt die Erste Oderfelder in ihrem jüngsten Rundschreiben mit, man habe bereits mit der Ermittlung der Auseinandersetzungsbilanzen für 2014 begonnen, bis Ende August 2016 würden die ermittelten Guthaben dann ausgezahlt.
Bezogen auf die in der letzten Bilanz der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft für das Jahr 2013 genannten Forderungen aus dem Rahmenkreditvertrag bedeuten die zuvor genannten„Abschreibungen“ einen Forderungsverlust von 69,6%. Dementsprechend dürften die Gesellschaftsanteile der Anleger per 31.12.2014 noch einen Wert von rund 30% haben. Nach Auffassung unserer rechtlichen Berater bestehen hier aber hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Wertverluste weitgehend auf einem schuldhaften Verhalten der Verantwortlichen auf Seiten der Lombardium-Gruppe beruhen. So wurden nach unseren Informationen gleich mehrere Darlehen vergeben, ohne dass es hinreichende Sicherheiten gegeben hatte. Ferner wurden nach unseren Informationen die Grundsätze der Pfandleihordnung nicht immer eingehalten.
Dementsprechend stehen den Abschreibungen/Forderungsverlusten nach Auffassung unserer Anwälte entsprechende Schadensersatzansprüche der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft entgegen, die eine pflichtgemäße Fondsgeschäftsführung bei der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens berücksichtigen müsste. Mittelbar kommen solche Schadensersatzansprüche also allen Anlegern in gleichem Maße zugute.
Mit anderen Worten: Das Auszahlungs- bzw. Auseinandersetzungsguthaben eines Anlegers ist abhängig davon, welchen „Wert“ die Forderungen der Fondsgesellschaft gegen die Lombardium Hamburg haben. Wurden auf Seiten der Lombardium-Gruppe Pflichtverletzungen beim Pfandgeschäftbegangen, mindern diese – zunächst – den Forderungswert. Durch das pflichtwidrige Verhalten
entsteht aber für die Fondsgesellschaft (die Erste Oderfelder) eine Schadensersatzforderung, die wiederum bei der Ermittlung des Auszahlungs- bzw. Auseinandersetzungsguthabens zu berücksichtigen ist.
Wir haben aber erhebliche Zweifel, ob die derzeitige Geschäftsführung der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft derartige Schadensersatzansprüche überhaupt geprüft hat. Die erheblichen Abschreibungen, die hier nun vorgenommen wurden, lassen darauf schließen, dass hier keine Schadensersatzansprüche der Ersten Oderfelder gegenüber der Lombardium Gruppe bzw. den
sonstigen Verantwortlichen berücksichtigt wurden. Die derzeitige Fondsgeschäftsführung hat offensichtlich auch gar nicht die Absicht, die berechtigten Schadensersatzforderungen der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft durchzusetzen, das neuerliche Rundschreiben enthält hierzu keinerlei Angaben. Entgegen anderen Verlautbarungen von sogenannten Anleger – Anwaltskanzleien, die offensichtlich der Lombardium-Gruppe nahestehen, sehen unsere rechtlichen Berater durchaus auch reelle Chancen, dass derartige Schadensersatzansprüche zu einem wirtschaftlichen Erfolg führen. Wenn hier tatsächlich 72,6 Mio. Euro Anlegergeld „weg“ sein sollten, ist dieses Geld erfahrungsgemäß nicht wirklich „weg“, sondern bekanntlich nur „woanders“.
Hierzu liegen uns auch bereits weitergehende Informationen vor, die wir aber aus taktischen Gründen während des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht veröffentlichen können. Ganz allgemein möchten wir die Gegenfrage stellen: Warum sollte man dem und den Personen nicht nachgehen, die diese Problematik verursacht haben? Warum sollte man insofern nicht auch das Ergebnis der
strafrechtlichen Ermittlungen abwarten? Nach unserem Eindruck soll durch derartige Schreiben dieser Anwälte von den eigentlichen
Verursachern der entstandenen Kapitalverluste abgelenkt werden. Wir halten es für naheliegender, sich auch weiterhin zunächst an die für das Dilemma verantwortlichen Personen und Unternehmen zu halten. Auch in dieser Situation stehen die Anleger also nicht rechtslos da. Wir werden diese neue Situation mit unseren rechtlichen Beratern besprechen und Sie dann in den kommenden Wochen über unsere weiteren Schritte informieren.
Da beim LC 3 noch keine Beteiligung fällig ist, wird sich das Vorgehen hier anders gestalten. Wir berichteten schon in unserem letzten Rundschreiben darüber. Wir werden Sie in Bezug auf die nächsten Schritte beim LC 3 auf dem Laufenden halten. Im Augenblick hat der LC 2 einen aktuellen Vorrang, da bei fast allen Beteiligungen (über 95%) die Fälligkeit eingetreten ist. Wir bitten Sie
diesbezüglich, unterem auch wegen der Urlaubszeit, noch um etwas Geduld.