Seit dem Jahre 2012 soll die Hamburger Staatsanwaltschaft bereits gegen Verantwortliche der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft, LombardiumClassic2 und LombaridiumVlassic3 ermitteln. Ermittlungen die bereits über 10.000 Aktenseiten umfassen sollen. Was für eine Menge an Papier die man da gesammelt hat? Dahinter steht sicherlich auch viel akribische Arbeit des Hamburger Landeskriminalamtes. Respekt dafür, aber warum wird dann der zuständige Staatsanwalt nicht endlich tätig und macht da mal „Tabula Rasa“ ? Hier geht es doch auch um „Beweissicherung“ um dann auch die Ermittlungen die das LKA Hamburg wohl führt zu einem Ergebnis zu bringen.
Nun haben wir gehört, das sich der zuständige Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren wohl deshalb so zurückhaltend verhalten soll, weil das was dort im Unternehmen passiert sein könnte ja alles im Prospekt stehen würde. Verehrter Herr Staatsanwalt, wir sind ein absoluter Fan deutscher Ermittlungsbehörden, denn die arbeiten konsequent und sauber, bei der Justiz haben wir dann aber manchmal so unsere Bedenken „ob die so manche Dinge überhaupt auf dem Tisch haben wollen?“.
Natürlich wäre so ein Anlageskandal mit einem Schaden von bis zu 180 Millionen Euro keine Werbung für den Standort Hamburg. Viel schlimmer wer allerdings, sehr geehrter Herr Staatsanwalt, wenn die geschädigten Anleger den Eindruck bekommen würden „man lässt mögliche Diebe laufen“. Das Gefühl das man „bestohlen“ worden ist haben viele Anleger mit denen wir gesprochen haben. Natürlich wissen wir nicht ob die Recht haben, aber genau das sollen ja Ihre Ermittlungen bitte herausfinden.
Finden Sie heraus das alles in Ordnung war, dann ist das auch ein Ergebnis. In dieser Woche kommt das endgültige Bewertungsergebnis der BDO Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft zur Bewertung der Pfänder. Hier geht es nicht um die Pfandlisten, sondern um die aktuelle Bewertung der Pfänder die nicht eingelöst wurden und zur Verwertung anstehen. Das wär dann eben genau das Geld was Anleger noch erlösen könnten, wenn die noch vorhandenen Pfänder dann verwertet würden. Wissen muss man auch, das selbst wenn die Pfänder verwertet würden, möglicherweise über dem Preis den man dem Kunden als Pfandbetrag ausgehändigt hatte, dürfte man diesen Mehrerlös nicht behalten, sondern müsste diesen Betrag an den Pfandeinreicher auskehren.
Der Hamburger Staatsanwalt wäre sicherlich gut beraten sich diese Bewertung auch einmal anzuschauen und seine Schlüsse daraus zu ziehen. Tun Sie was Herr Staatsanwalt! Die Anleger werden es Ihnen danken, aber auch die Beschuldigten, wenn ihre Ermittlungen die Beschuldigten entlasten.