Kommt in dieser Woche erneut ein Schreiben auf die Anleger zu, in dem diese dann auch aufgefordert werden zurückerhaltene Gelder an die Gesellschaften zurückzubezahlen? Ja, davon dürfte auszugehen sein und die Gesellschaften könnten damit sogar rechtlich „durchkommen“, so ein von uns befragter Rechtsanwalt der sich die Prospekte der Gesellschaften einmal angeschaut hat. Aber auch der Versuch einer Aufklärung wird weitergehen. Die Aufklärung darüber, wer so alles mit dem Unternehmen Lombardium und seinen Gesellschaften dann Geschäfte gemacht hat. Dazu haben wir interessante Unterlagen in unsere Redaktion bekommen, haben dazu einige Presseanfragen versendet auf deren Beantwortung wir nun warten. Auch über das lange Wochenende gab es bei uns in der Redaktion wieder Gespräche mit Anlegern der Beteiligungen LombardClassic2 und LombardClassic3. Neben einer großen Entäuschung war auch eine „große Wut“ vorhanden, denn wirklich keiner unserer Gesprächspartner hatte mit solch einem Verlauf seines Investments wirklich gerechnet. Jeder unserer Gesprächspartner war davon überzeugt ein sicheres Investment abgeschlossen zu haben. Gedanken darüber, dass er sein Geld wiederbekommen würde, hat sich keiner unserer Gesprächspartner dann gemacht. Natürlich wollen unsere Gesprächspartner wissen, „wer an dieser negativen Entwicklung dann Schuld hatte?“. Patrick Ebeling, als der Macher nach Außen, Lars Wüstemann, als einer der Geschäftsführer usw. Die häufigsten Fragen werden nach diesen Personen gestellt, klar, denn Patrick Ebeling gilt als der Macher des ganzen Konstrukts und Lars Wüstemann ist nun mal Geschäftsführer des aktuellen Fonds LombardClassic3. Natürlich wird auch die Frage nach anderen Personen in dem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt gestellt werden müssen. Wer veranwtortlich ist im rechtlichen Sinne wird aber wohl die Justiz dann klären müssen. Jetzt geht es darum zu entscheiden, „ob die Anleger versuchen die Gesellschaften mit ihren Rückzahlungen an die Gesellschaften zu retten, oder aber ob das Insolvenzszenario die Oberhand gewinnen wird“. Möglich aber auch, dass diese Entscheidung den Anlegern abgenommen wird, dann wenn die Hamburger Staatsanwaltschaft hier vollendete Tatsachen schafft, wie zum Beispiel bei der BWF Stiftung. Von der Hand zu weisen dürfte diese Einschätzung sicherlich nicht sein.
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