Wer so alles an Haftunsgdächern die Produkte der Lombardiumgruppe vermittelt hat, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Sicher dürfte sein, dass auf diese Haftungsdächer sicherlich Forderungen von Anlegern zukommen werden; und die Chancen sein Geld wiederzubekommen, dürften dabei gar nicht so schlecht sein. Das Problem was es geben könnte ist allerdings, dass so manche Vermögensschadenhaftpflicht in ihren Versicherungsklauseln dann eine Leistung für den Fall ausgeschlossen hat, dass es sich um „vorsätzlichen Betrug“ gehandelt hat. Ob das bei der Lombardiumgruppe so war, wird die Justiz dann sicherlich erst noch feststellen müssen. Sicher dürfte sein, dass es wOhr hunderte von Gerichtsverfahren in dem Vorgang geben wird. Was leider nicht sicher ist ist, wann die Hamburger Justiz hier endlich gegenüber den verantwortlichen Personen der Gesellschaft handelt. Ansatz und Anhaltspunkte sollten eigentlich genügend vorhanden sein.
Hamburger Pfandhausskandal: Ansprüche an Haftungsdächer
von admin | Sonntag, 15.05.2016 | Allgemein | 0 Kommentare